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Datenschutzverstöße von Facebook

Wie du bestimmt schon gehört hast, steht Facebook mit den Datenschützern aus Deutschland auf Kriegsfuß. Aber warum ist das so? Kann man nicht argumentieren, die Mitgliedschaft ist freiwillig und alle Datenverarbeitungen erfolgen auf der Basis einer Einwilligung der Nutzer?

Nein!

Hast Du schon mal versucht, die Datenverwendungsrichtlinien von Facebook durchzulesen und zu verstehen? Zum Beispiel, was im Einzelnen passiert, wenn man sich über eine Spiele-App mit Facebook verbindet?

Oder diese Formulierung:

„Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich anzuzeigen. Wenn du eine bestimmte Zielgruppe für deine Inhalte oder Informationen ausgewählt hast, werden wir deine Auswahl bei deren Nutzung respektieren. Wir geben deine Inhalte und Informationen nicht ohne deine Zustimmung an Werbetreibende weiter.“

Was heißt das jetzt? Dürfen die mit meinem Profilfoto Werbung für ein Anti-Schuppen-Shampoo machen, ohne mich vorher zu fragen?

Facebook sammelt aber nicht nur Informationen, die du dort bewusst in deinem Profil einstellst. Im Hintergrund werden auch deine Nutzungsdaten, also z.B. mit wem du kommunizierst, gespeichert und ausgewertet. Hierüber wird man aber nicht vollständig und verständlich aufgeklärt.

Wenn man aber nicht verstehen kann, was mit den eigenen Daten passiert, dann kann man nach deutschem Recht auch nicht rechtswirksam einwilligen.

Der Kampf mit Facebook
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Außerdem: Kinder und Jugendliche können nach deutschem Recht keine wirksamen Verträge abschließen - von einigen Ausnahmen abgesehen. Facebook interessiert das aber nicht, weil man auch mit den Daten Minderjähriger Geld verdienen möchte.

Facebook untersagt in seinen Nutzungsbedingungen die Verwendung eines Pseudonyms (Nickname) bei der Anmeldung. Dies widerspricht dem Telemediengesetz, welches bestimmt, dass die Nutzung unter einem Pseudonym möglich sein muss.

Facebook schützt die Daten von Kindern und Jugendlichen nur unzureichend. Eine Überprüfung des Mindestalters von 13 Jahren findet nicht statt. Die voreingestellten Privatsphären-Einstellungen sind bei Jungendlichen zwar besser, als bei Erwachsenen, aber dennoch unzureichend.

Wer bei der Anmeldung geschummelt und sich älter gemacht hat, als er tatsächlich ist, muss besonders aufpassen: Wenn der angegebene 18. Geburtstag erreicht wird, ändert Facebook automatisch die Privatsphären-Einstellungen auf Erwachsenen-Niveau! Immerhin wird man von Facebook hiervon unterrichtet. Man sollte dann schleunigst die Privatsphäreneinstellungen anpassen.

Weiter Informationen:

Europe versus facebook
von: europe-v-facebook.org

Facebook-Watchblog
von: datenschutz-hamburg.de

Die perfekte Zielgruppendefinition als Infografik
von: allfacebook.de

Dieser Mann bringt Facebook ins Wanken
von: welt.de

Video:

Facebook in Gegenwart & Zukunft, Datenverkauf & Geschäftsmodell
von LetsDenk

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von: allfacebook.de

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