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Videoüberwachung in der Schule

Hinweisschild Videoüberwachung
Quelle: © Gabi Eder / pixelio.de

Immer dann, wenn die Toilettenanlagen wieder mal verdreckt, das Schulgebäude beschädigt oder ein Fahrrad vom Schulhof geklaut wurde, werden die Rufe nach einer Videoüberwachung laut.

Uns Datenschützern ist es aber wichtig, dass du dich in deiner Schule frei bewegen kannst, ohne das Gefühl zu haben, auf Schritt und Tritt beobachtet zu werden. 

Wenn man weiß, dass man beobachtet wird, verhält man sich nämlich anders, angepasst eben. Bei den zahllosen Kameras, die uns in Einkaufspassagen, Fußballstadien, neuerdings sogar beim Pilzesammeln im Wald erfassen, soll wenigstens der Bereich der Schule ausgenommen werden.

Daher gelten folgende Grundregeln für Kameras auf dem Schulgelände:

- Nicht während des laufenden Schulbetriebs!

- Nicht die Toilettenanlagen!

- Videobeobachtung (Monitoring) geht vor Aufzeichnung!

Wenn du an deiner Schule eine Kamera bemerkt hast, kannst du den/die schulische(n) Datenschutzbeauftragte(n) fragen, warum sie da hängt, ob sie aufzeichnet und wie lange die Daten gespeichert werden. Die genauen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung in der Schule können z.B. folgenden Orientierungshilfen entnommen werden: 

Orientierungshilfe für die Videoüberwachung an und in Schulen der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Orientierungshilfe zur Videoüberwachung an und in Schulen "Ich sehe das, was du so tust" der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen