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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen

LfDI Dr. Imke Sommer
LfDI Dr. Imke Sommer

Wer wann was über Dich weiß, das kannst Du selbst bestimmen. Dazu hast Du ein Recht. Dieses Recht hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genannt. Nur dann, wenn ein Gesetz es erlaubt oder Du selbst eingewilligt hast, dürfen die Verwaltung, Unternehmen und andere Stellen in Dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, also Daten über Dich, erheben, weitergeben oder auf andere Weise nutzen.

Bitte wende Dich an uns, wenn Du den Eindruck hast, dass sich jemand von diesen Stellen nicht an diese Regeln halten. Auch sonst helfen wir Dir gern dabei, Dein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen!

Außerdem kannst Du nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz Informationen von Behörden anschauen: Zum Beispiel über Kindergartengebühren oder Unterstützungsprogramme an denen Eure Schule teilnehmen kann.

Ich bin die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen, das heißt, ich werde von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) für acht Jahre gewählt und bin bei der Ausübung meines Amtes unabhängig; niemand kann mir Weisungen erteilen.

Meine Kollegen und ich helfen Dir bei der Wahrnehmung Deiner Rechte. Wir beraten Dich bei Fragen zum Datenschutz, kontrollieren die Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nach dem Bremischen Datenschutzgesetz und die Firmen und andere private Stellen, die ihren Sitz im Lande Bremen haben, nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

Wir haben weitere Informationen auf unserer Internetseite zusammengestellt:

www.datenschutz.bremen.de

Deine Dr. Imke Sommer